Elektrogesetz und Verpackungsverordnung in 30 Sekunden
Worum geht es?
Das Elektrogesetz (ElektroG) ist die deutsche Umsetzung der europäischen WEEE-Richtlinie zur Regelung des Inverkehrbringens, der Rücknahme und der Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Politisch zuständig ist das Bundesministerium für Umwelt (BMUB). Die Rechts- und Fachaufsicht sowie die Marktüberwachung unterliegt dem Umweltbundesamt.
Welche Produkte sind betroffen?
Betroffen sind Elektro- und Elektronikgeräte, die zur ihrem ordnungsgemäßen Betrieb elektrische Ströme bzw. elektromagnetische Felder erzeugen, verbrauchen, übertragen oder messen und für Spannungen von max. 1000V (Wechselstrom) bzw. 1500V (Gleichstrom) ausgelegt sind – es sei denn, eine Ausnahme ist anwendbar. Elektro- und Elektronikgeräte werden in die beiden Klassen B2C (Produkte für Privatverbraucher) und B2B (Professionelle Geräte), Produktkategorien sowie darin weiter in Gerätearten unterteilt.
Untroma...
ist gemäß Elektrogesetz zertifiziert und nimmt Altgeräte, die bei Untroma erworben wurden, jederzeit entgegen und diese werden umweltschonend entsorgt bzw. recycelt. Unsere WEEE-Reg-Nr.: DE72793151
Verpackungen...
werden gemäß Verpackungsverordnung (VerpackV) ebenfalls von uns zurückgenommen und bei lizenzierten Annahmestellen entsorgt bzw. recycelt.